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03.06.2011, Osnabrück
NOZ beantragt gerichtliche Verfügung gegen Internet-Basketballportal
Das Grundgesetz garantiert Presse- und Meinungsfreiheit. Doch wie weit geht dieser Grundsatz bei der Berichterstattung über die Insolvenz der Giro Live Ballers? Mit dieser Frage muss sich seit Mittwoch die 2. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück auseinandersetzen. Die Neue Osnabrücker Zeitung hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verlag und Herausgeber eines Basketball-Internetportals beantragt. Das Verlagshaus will damit erzwingen, dass die Betreiber der Webseite basketportal.com Behauptungen über die Berichterstattung der NOZ im Zusammenhang mit der Ballers-Insolvenz zurücknehmen.
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